16.12.2009 Schlummernde Lohnansprüche
Unternehmen: Rechtsanwalt
In der juristischen Fachwelt sorgt derzeit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen für Aufmerksamkeit. Das Gericht hat tarifvertragliche Regelungen als unwirksam angesehen, welche die Höhe der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen staffeln.
„Schlummernde“ Lohnansprüche
Chancen für Arbeitnehmer – Risiken für Arbeitgeber
In der juristischen Fachwelt sorgt derzeit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen für Aufmerksamkeit. Das Gericht hat tarifvertragliche Regelungen als unwirksam angesehen, welche die Höhe der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen staffeln. Im konkreten Fall sprach das Landesarbeitsgericht Hessen einem Lehrer die erhöhte, nicht seiner Altersstufe entsprechende, Vergütung zu. Auch die Argumentation des Landes, eine Unwirksamkeit dieser Lebensaltersstaffelung führe zu einer jährlichen Mehrbelastung von 100 Millionen € vermochte das Landesarbeitsgericht nicht von der Wirksamkeit der Staffelung zu überzeugen.
Rechtsanwalt Arnold-Richard Lenz -Fachanwalt für Arbeitsrecht- aus Brechen- erklärte hierzu:
„Diese für einem Lehrer aus dem hiesigen Raum erstrittene Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes beruht letztlich auf europäischen Vorgaben. Sie verdeutlicht die erheblichen Auswirkungen des Europarechts auf das Arbeitsrecht. Bedeutung hat diese Entscheidung nicht nur für öffentliche Arbeitgeber sondern für alle Tarifvertragparteien sowie tarifgebundene Arbeitgeber und tarifgebundene Arbeitnehmer der Privatwirtschaft. Der Wegfall der Altersstaffelung führt zu erhöhten Ansprüchen der Arbeitnehmer. Das Landesarbeitsgericht Hessen hat zwar die Revision gegen diese Entscheidung zugelassen. Das Bundesarbeitsgericht wird sich mit dieser Frage daher beschäftigen müssen. Das letzte Wort wird aber sicherlich auch hier der Europäische Gerichtshof sprechen. Sollte er seine bisherige Rechtssprechung fortführen, so können einige Arbeitnehmer mit einem warmen Geldsegen rechnen. Dies gilt aber nur für diejenigen, die rechtzeitig ihre Ansprüche sichern und nicht verjähren lassen.“
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