17.12.2011 Legionellen - die lautlose Gefahr im Trinkwasser
Von der Öffentlichkeit kaum bemerkt, hat sich zum 1.11.2011 in Deutschland etwas getan, was uns alle betrifft.
Denn ob Häusle-Besitzer, Vermieter oder Gewerbetreibender – die Neuerungen in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) stärken die Qualitätsstandards für Trinkwasser. Besondere Berücksichtigung finden hierbei die Trinkwasserinstallationen in Gebäuden. Seit November müssen daher diese Systeme auf Legionellen untersucht werden – eine neue Verpflichtung, die bisher nur im Bereich öffentlicher Gebäude bekannt war. Ziel ist es, die Legionellenkontaminationen im Trinkwasser zu verhindern, so der Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA), Thomas Holzmann in der aktuellen Pressemitteilung. Verbindlich sind nun auch technische Regeln für den Bau und Betrieb von neuen Trinkwasserversorgungs-anlagen. Dadurch soll vermieden werden, dass für Trinkwasser-Installationen ungeeignete Materialien verwendet werden, aus denen sich Stoffe in das Trinkwasser lösen könnten. Als erstes Land in der Europäischen Union (EU) führt Deutschland zudem einen Grenzwert für Uran im Trinkwasser ein. Aschot Pogosjan ist hier Ihr Ansprechpartner vor Ort! Lassen Sie Ihre Trinkwasseranlage – auch im eigenen Interesse – rechtzeitig prüfen und die Prüfung fachgerecht dokumentieren. Trinkwasser ist die Grundlage des täglichen Lebens und wird oft auch direkt getrunken oder zur Nahrungszubereitung verwendet – entsprechende Skandale gab es immer wieder – um so besser, wenn man diese Vorkommnisse in den eigenen vier Wänden durch rechtzeitige und sorgsame Wartungen und Prüfungen vermeiden kann. Doch die Verordnung trägt noch weiter: Installationsbetreiber werden auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik verpflichtet. Sie dürfen ab sofort nur Leitungen und Armaturen einsetzen, die allenfalls ein Minimum an Stoffen abgeben und nachweislich entsprechend geprüft wurden. Ein solcher Nachweis geht aus Prüfzeichen hervor. Wer nicht geprüfte Installationsbauteile neu einbaut, begeht ab jetzt eine Ordnungswidrigkeit. Der Hintergrund für die Neuregelung: Aus fehlerhaft ausgewählten Installationsmaterialien können sich Chemikalien lösen und ins Trinkwasser gelangen. Das kann seine Qualität beeinträchtigen und auch das Wachstum von Bakterien nach sich ziehen, etwa Legionellen. Hinzu kommt ferner ein besserer Schutz vor Verunreinigung mit Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat, wie Regenwasser oder Wasser aus der Heizungsanlage. Betreiber müssen durch Einbau einer so genannten „Sicherungseinrichtung“ nun dafür sorgen, dass kein Wasser minderer Qualität durch Rückfließen in das Trinkwassernetz gelangen kann.
Er berät Sie gerne fachmännisch und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme: Aschot Pogosjan, Neue Str. 7, Niederbrechen, 0 64 38 / 83 47 12 oder 24h-Notdienst: 0176 / 10 83 47 12 – oder im Internet:
www.a-pogosjan.de Neukunden erhalten bei Beauftragung einer Wasserprüfung unter Angabe des Aktions-Stichwortes „Legionellencheck“ einen einmaligen Gutschein in Höhe von 5,- €. Familie Pogosjan wünscht Ihren Kunden und den Lesern des Brechen-Aktuell ein warmes Weihnachtsfest – und steht im Fall des Falles parat mit seinem Notdienst. (fe)
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